Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Hier die wichtigsten Informationen zu den Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen:
1. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass ab dem 03. April 2022 die Verpflichtung zum Tragen einer Maske für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie das sonstige pädagogische und nicht-pädagogische Personal in der Schule grundsätzlich entfällt. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher der Schule. Das freiwillige Tragen der Maske bleibt erlaubt.
2. Es wird weiterhin dreimal pro Woche getestet. Die Kinder, die bisher in einem Testzentrum getestet wurden, müssen auch weiterhin diese Testzertifikate vorlegen.
3. Die Vorgehensweise beim Auftreten eines positiven Tests in der Schule bleibt weiterhin in Kraft. Das heißt: Tritt in der Schule ein Verdachtsfall oder ein bestätigter Fall auf, gilt für die betroffene Gruppe wieder die achttägige Test- und Maskenpflicht im Außen- und Innenbereich. Auch bleibt die Verlängerung der Test- und Maskenpflicht bei zusätzlichen Fällen bestehen. Achten Sie bitte deshalb darauf, dass Ihre Kinder immer noch Masken im Ranzen haben. Die Buskinder müssen im Bus ohnehin noch die Masken tragen. Im Sport- und Musikunterricht muss auf die Abstände geachtet werden. Wenn möglich, sollte der Unterricht im Freien erfolgen.
4. Sollte ein bestätigter Fall im häuslichen Umfeld Ihres Kindes auftreten, wird Ihr Kind vom Gesundheitsamt als Kontaktperson in Quarantäne geschickt.
5. Schulfremde Personen (auch Sie als Eltern) müssen bei Besuchen in der Schule (z.B. zu Gesprächen) einen 3G-Nachweis erbringen. Dies gilt nicht bei einem kurzfristigen Aufenthalt im Schulgebäude, beispielsweise bei Abholung Ihres Kindes.
6. In der Schule wird weiterhin regelmäßig gelüftet. Bitte behalten Sie Erkältungs- und Krankheitssymptome weiterhin genau im Auge und führen Sie bei Unsicherheiten gegebenenfalls einen Test durch und/oder lassen Sie Ihr krankes Kind sich zu Hause erholen.